Zulassung
Zulassung ohne Prüfung:

  • Kandidatinnen und Kandidaten mit Bachelor- bzw. Fachhochschul-Abschluss in Sozialer Arbeit (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, oder Soziokulturelle Animation) mit Note 5 und besser, einschliesslich Nachweis über 1500 Stunden (ca. 1 Jahr Vollzeit) praktischer Erfahrung in Sozialer Arbeit. Die Praxisausbildung im Rahmen des Bachelorstudiums wird angerechnet.

     >Was zählt als Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit?
  • Bei positivem Zulassungsentscheid für einen konsekutiven Masterstudiengang in Sozialer Arbeit einer anderen Hochschule.

 

Zulassung mit Prüfung:

  • Kandidatinnen und Kandidaten mit Bachelorabschluss bzw. FH-Diplom in Sozialer Arbeit mit Abschlussnote unter 5.

  • Kandidatinnen und Kandidaten mit Bachelor oder Diplom (Uni, Fachhochschule) in einer anderen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Disziplin. Sie müssen einen hinreichenden fachlichen Bezug und mindestens 1500 Stunden (ca. 1 Jahr Vollzeit) praktische Erfahrung in Sozialer Arbeit nachweisen.

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