Ohne Umwege zur Zulassung

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Master-Studium in Sozialer Arbeit der BFH, HSLU und OST inter­es­sieren! Wir nehmen Ihr Dossier jeder­zeit gern entgegen. Damit Sie wissen, worauf wir in Ihrem Dossier achten, finden Sie im Folgenden alle Infor­ma­tionen rund um die Zulas­sung.

Nach­weis Praxi­ser­fah­rung

Gemäss Zulas­sungs­re­gle­ment zum Master müssen Bewer­bende ohne Hoch­schul­ab­schluss in Sozialer Arbeit 800 von 1500 Praxis­stunden in der Sozialen Arbeit zum Zeit­punkt des Studien­be­ginns nach­weisen können. Die verblei­benden 700 Stunden müssen spätestens bis zum Beginn des Moduls «Projek­tate­lier» nach­ge­wiesen werden. Für den Nach­weis benötigen wir von Ihnen eine genaue Defi­ni­tion von aner­kannten Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit in tabel­la­ri­scher Form. Zur Orien­tie­rung finden Sie unten­ste­hend ein Beispiel.

Zulas­sungsprüfung

Studie­rende ohne Hoch­schul­ab­schluss in Sozialer Arbeit werden zur Zulas­sungsprüfung einge­laden. Hierbei handelt es sich um ein struk­tu­riertes Fach­gespräch von circa 30 Minuten Dauer. Das Gespräch wird von einer Fach­person geführt und von einer zweiten Fach­person beob­achtet und proto­kol­liert. Vorbe­rei­tend stellen wir Ihnen eine Lite­ra­tur­liste zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Anmel­de­pro­zess muss bis zwei Wochen vor Prüfungs­termin abge­schlossen und alle benötigten Doku­mente vollständig im IS-A-Portal hoch­ge­laden worden sein.

Studien­in­ter­es­sierte und Studie­rende mit Behin­de­rungen oder chro­ni­scher Krank­heit haben einen recht­li­chen Anspruch auf eine unter­schied­liche Behand­lung, die zur Gleich­stel­lung mit Personen ohne Behin­de­rungen führt. Diese unter­schied­liche Behand­lung kann in Form des Nach­teils­aus­gleichs gewährt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten können.

Termine Zulas­sungsprüfung für Studien­be­ginn Frühlings­se­mester 2026

Zulas­sungsprüfungen finden am 26.11.2025 in Luzern an der HSLU, am 10.12.2025 in St.Gallen an der OST sowie am 17.12.2025 in Bern an der BFH statt. 

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wenn Sie sich in einem aner­kannten und gleich­wer­tigen Master-Studien­gang in Sozialer Arbeit befinden und übert­reten wollen, steht Ihrer Zulas­sung nichts im Wege.

Wenn Sie an einer anderen Fach­hoch­schule in einem Master-Studien­gang im Bereich der Sozialen Arbeit von Amtes wegen exma­tri­ku­liert wurden, können wir Sie erst nach Ablauf einer Sperr­frist, nach Vorgabe der Studien- und Prüfungs­re­gle­mente unserer Koope­ra­ti­ons­hoch­schulen, wieder zulassen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Der Master mit der Kompetenz
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