Ohne Umwege zur Zulassung
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Master-Studium in Sozialer Arbeit der BFH, HSLU und OST interessierst! Wir nehmen Ihr Dossier jederzeit gern entgegen. Damit Sie wissen, worauf wir in Ihrem Dossier achten, finden Sie im Folgenden alle Informationen rund um die Zulassung.
Nachweis Praxiserfahrung
Gemäss Zulassungsreglement zum Master müssen Bewerbende ohne BSc in Sozialer Arbeit 800 von 1500 Praxisstunden in der Sozialen Arbeit zum Zeitpunkt der Anmeldung, die verbleibenden 700 Stunden spätestens bis zum Beginn des Moduls «Projektatelier», nachweisen können. Für den Nachweis benötigen wir von Ihnen eine genaue Definition von anerkannten Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit in tabellarischer Form. Zur Orientierung finden Sie untenstehend ein Beispiel.
Zulassungsprüfung
Studierende ohne BSc in Sozialer Arbeit sowie Studierende mit BSc in Sozialer Arbeit und einem Notendurchschnitt unter 5.0 werden zur Zulassungsprüfung eingeladen. Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes Fachgespräch von circa 30 Minuten Dauer. Das Gespräch wird von einer Fachperson geführt und von einer zweiten Fachperson beobachtet und protokolliert. Vorbereitend stellen wir Ihnen eine Literaturliste zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Zulassungsprüfung.
Termine Zulassungsprüfung für Studienbeginn Frühling 2025
Werden noch bekannt gegeben.
Termine Zulassungsprüfung für Studienbeginn Herbst 2024
Die nächsten Zulassungsprüfungen finden am 27.05.24, 10.06.24 und 03.07.2024 vor Ort in Bern sowie am 28.05.24 und 12.06.24 online statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmeldung zugeteilt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Wenn Sie den Bachelor in Sozialer Arbeit erst kurz vor Beginn des Master-Studiums abschliessen und Ihr Gesamtprädikat noch nicht kennen, können Sie sich dennoch zum Studium anmelden. Mit Hilfe Ihrer Datenabschrift/Ihres Transcript of Record (ToR) schätzen wir ein, ob vorab eine Zulassungsprüfung nötig ist (z.B. wenn absehbar ist, dass die Gesamtnote des Bachelors unter 5.0 sein wird).
Wenn Sie sich in einem anerkannten und gleichwertigen Master-Studiengang in Sozialer Arbeit befinden und übertreten wollen, steht Ihrer Zulassung nichts im Wege. Wenn Sie an einer anderen Fachhochschule in einem Master-Studiengang im Bereich der Sozialen Arbeit von Amtes wegen exmatrikuliert wurden, können wir Sie leider nicht mehr zulassen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.