Ohne Umwege zur Zulassung

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Master-Studium in Sozialer Arbeit der BFH, HSLU und OST inter­es­sierst! Wir nehmen Ihr Dossier jeder­zeit gern entgegen. Damit Sie wissen, worauf wir in Ihrem Dossier achten, finden Sie im Folgenden alle Infor­ma­tionen rund um die Zulas­sung.

Nach­weis Praxi­ser­fah­rung

Gemäss Zulas­sungs­re­gle­ment zum Master müssen Bewer­bende ohne BSc in Sozialer Arbeit 800 von 1500 Praxis­stunden in der Sozialen Arbeit zum Zeit­punkt der Anmel­dung, die verblei­benden 700 Stunden spätestens bis zum Beginn des Moduls «Projek­tate­lier», nach­weisen können. Für den Nach­weis benötigen wir von Ihnen eine genaue Defi­ni­tion von aner­kannten Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit in tabel­la­ri­scher Form. Zur Orien­tie­rung finden Sie unten­ste­hend ein Beispiel.

Zulas­sungsprüfung

Studie­rende ohne BSc in Sozialer Arbeit sowie Studie­rende mit BSc in Sozialer Arbeit und einem Noten­durch­schnitt unter 5.0 werden zur Zulas­sungsprüfung einge­laden. Hierbei handelt es sich um ein struk­tu­riertes Fach­gespräch von circa 30 Minuten Dauer. Das Gespräch wird von einer Fach­person geführt und von einer zweiten Fach­person beob­achtet und proto­kol­liert. Vorbe­rei­tend stellen wir Ihnen eine Lite­ra­tur­liste zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anmel­de­fristen für die Zulas­sungsprüfung.

Termine Zulas­sungsprüfung für Studien­be­ginn Frühling 2025

Werden noch  bekannt gegeben.

Termine Zulas­sungsprüfung für Studien­be­ginn Herbst 2024

Die nächsten Zulas­sungsprüfungen finden am 27.05.24, 10.06.24 und 03.07.2024 vor Ort in Bern sowie am 28.05.24 und 12.06.24 online statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmel­dung zuge­teilt. 

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wenn Sie den Bachelor in Sozialer Arbeit erst kurz vor Beginn des Master-Studiums absch­liessen und Ihr Gesamtprädikat noch nicht kennen, können Sie sich dennoch zum Studium anmelden. Mit Hilfe Ihrer Daten­ab­schrift/Ihres Tran­s­cript of Record (ToR) schätzen wir ein, ob vorab eine Zulas­sungsprüfung nötig ist (z.B. wenn absehbar ist, dass die Gesamt­note des Bache­lors unter 5.0 sein wird).

Wenn Sie sich in einem aner­kannten und gleich­wer­tigen Master-Studien­gang in Sozialer Arbeit befinden und übert­reten wollen, steht Ihrer Zulas­sung nichts im Wege. Wenn Sie an einer anderen Fach­hoch­schule in einem Master-Studien­gang im Bereich der Sozialen Arbeit von Amtes wegen exma­tri­ku­liert wurden, können wir Sie leider nicht mehr zulassen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Der Master mit der Kompetenz
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